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Mobilität

Räum- und Streuplan

Einteilung in drei Kategorien

2010 wurden Straßenzüge in drei Kategorien mit unterschiedlicher Dringlichkeit eingeteilt.

Seither wird damit vorgegeben, dass Straßen mit höherer Verkehrsdichte oder aber Steilstrecken häufiger, Straßen mit geringer Verkehrsdichte und Steigung weniger oder bei geringer Schneehöhe auch gar nicht geräumt bzw. gestreut werden.

Weiter wurde festgelegt, wie der Winterdienst in den Straßen dieser drei Kategorien aussehen soll.
Auch nach dem neuen Räum- und Streuplan wird dem Anliegen der Bevölkerung nach Sicherheit im Straßenverkehr Priorität eingeräumt. Es wird nach wie vor ein Standard erreicht, der im interkommunalen Vergleich immer noch überdurchschnittlich sein wird.

Stufe 1

Klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraße)

— Im Plan rot

Stufe 2

Straßen die aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Stadt von besonderer Bedeutung und / oder besonders gefährlich sind

— Im Plan grün

Stufe 3

Untergeordnete Straßen 

— Im Plan blau

Die wichtigsten Eckpunkte des Räum- und Streuplanes

  • Reduzierung der Streumenge auf 10 g/m². Dadurch Tolerierung einer „weißen“ Fahrbahn.
  • Straßen der Stufe 1 werden max. 3mal täglich und der Stufe 2 max. 2mal täglich bedient. Straßen der Stufe 3 sollen möglichst gar nicht und wenn dann nur einmal täglich bedient werden.
  • Straßen der Stufe 3 werden erst ab einer Schneehöhe von ca. 8 cm geräumt.
  • Ende der Räum- und Streupflicht um 20.00 Uhr (entspricht ca. 1 h nach Hauptverkehrszeit).
  • Kein Abfahren von Schnee.
  • Reines Streuen nur bei Straßen der Stufe 1 und 2, Straßen der Stufe 3 werden nur bei gleichzeitigem Schneefall oder ausnahmsweise bei Eisregen / Blitzeis bestreut.

Pflichten für Anlieger

Wie in anderen Kommunen gibt es auch in Schramberg eine örtliche Satzung, die regelt, dass Anlieger für den Fußgängerverkehr Gehwege bzw. so es solche nicht gibt, einen Streifen für Fußgänger auf der Fahrbahn zu räumen und zu streuen haben. Diese Regelung gilt weiterhin.

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